Krad-Versicherung

Die Krad-Versicherung ist für jeden Halter Pflicht. Bei der Zulassung eines Krad muss der Versicherungsschutz bereits vorhanden sein. Wichtig bei einer Krad-Haftpflicht sind hohe Deckungssummen, denn für Schäden, die über die Versicherungssumme hinaus gehen, müssen Sie selbst aufkommen.

Die Preise der Versicherungen variieren erheblich, doch die Leistungen sind weitgehend gleich:

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  • Bei einem Unfall erstattet die Krad-Haftpflicht sämtliche Personen- und Sachschäden, für die der Fahrer zur Verantwortung gezogen wird.
  • Bei Personenschäden übernimmt die Haftpflicht Schmerzensgeld, Kosten für Verdienstausfall und Zahlungen im Todesfall.
  • Werden andere Fahrzeuge beschädigt, kommt die Haftpflicht für Reparaturkosten und Wertminderung auf, bei Totalschäden zahlt sie den Wiederbeschaffungswert. Auch Kosten für Abschleppen sind gedeckt.
  • Bei der Berechnung des Beitrags der Haftpflichtversicherung liegen der individuelle Schadenfreiheitsrabatt, die Regionalklasse, die Typklassen des Fahrzeugs und die Merkmale (Bsp.. Fahrleistung, Garage) zugrunde.

Wenn Sie sich für eine Krad-Versicherung bei z.B. unserem Partner der VHV entscheiden, wählen Sie einen der größten deutschen Kraftfahrtversicherer und bekommen einen zusätzlichen Rabatt. Und: einen maßgeschneiderten und besonders preiswerten Versicherungsschutz. Natürlich haben wir noch weitere Partner in unserem Vergleich enthalten.


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Pflegevorsorge

PflegezusatzversicherungDas Thema Pflege ist für die Meisten Menschen in jungen Jahren ein uninteressantes Thema, da es weit in der Zukunft liegt. Bevor dieses Risiko abgesichert wird, stehen andere Risiken im Vordergrund. Zwar nehmen aktuell jüngere Zielgruppen das Risiko, bereits in jüngeren Jahren ein Pflegefall zu werden, zunehmend ernster, aber kaum einer entschließt sich dann auch dazu es abzusichern. Selbst der Vorteil „je jünger, desto günstiger“ wird ausgeblendet. Und das, obwohl schon aktuell jeder fünfte Leistungsempfänger aus der gesetzlichen Pflegeversicherung jünger als 50 Jahre ist. Ein weites Hindernis ist die eigene psychologische Hürde. Wer setzt sich schon gerne mit dem Schicksal „Pflegebedürftigkeit“ auseinander?

Was ist bei der Pflegevorsorge zu beachten?

Entschließen Sie sich einen Pflegeversorge Vertrag abzuschließen, sollten Sie vor allem darauf achten, welche Formen der Pflege hierdurch begünstigt und gefördert werden. Hier gibt es große Unterschiede hinsichtlich ambulanter und stationärer Pflege, die Pflege von fachkundigem Personal oder von Privatpersonen durchgeführt werden und Sie sollten hier genau überprüfen, welche Beträge bei dem Eintritt einer bestimmten Pflegesituation gezahlt werden.

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Weitere Rechtsschutzversicherung Informationen

Was ist versichert

Im Wesentlichen die Risiken des Alttags und die Risiken aus Anstellungs- oder Arbeitsverträgen. Hier sind die wichtigsten Rechtsschutzarten in einem Vertrag gebündelt. Versichert ist der

  • private
  • berufliche
  • verkehrs und
  • Haus- oder Wohnungbereich.

Policen hierfür sind z.B.

  • Singlerechtsschutz
  • Seniorenrechtsschutz
  • Familienrechtsschutz
  • Vermieterrechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
  • Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung
  • Fahrer-Rechtsschutzversicherung
  • Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken

Wer ist versichert?

Der versicherte Personenkreis im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz:

  • Minderjährige Kinder
  • volljährige unverheiratete Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben.
  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte oder nichtehelicher Lebenspartner
  • berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen aller auf diesen Personenkreis zugelassenen oder versicherten Fahrzeuge

Der versicherte Personenkreis hängt von der Art der gewählten Rechtsschutzversicherung ab (Familientarif, Singletarif). Einzelheiten sind den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu entnehmen.

Tipp zum Verkehrsrechtsschutz:
Einige Versicherer haben den Versicherungsschutz beitragsfrei um den Fußgänger-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer und/oder die Familie erweitert.


Die Leistungen

Im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz (vor Gerichten)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Im Verkehrs-Rechtsschutz

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz (vor Gerichten)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Im Wohnungs-Rechtsschutz

  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz (vor Gerichten)
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Welche Kosten sind versichert?

Bis zu der im Versicherungsvertrag ausgewiesenen Versicherungssumme (meistens mindestens 150.000 €) leistet die Rechtsschutzversicherung für

  • eigene Anwaltskosten
  • Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
  • Gerichtsvollzieherkosten
  • Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht
  • Kautionen, darlehensweise von 25.000 bis zu EUR 300.000
  • Kosten eines eigenen Sachverständigen u.a.

Wann und für was gelten Wartezeiten?

3 Monaten Wartezeit besteht im

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz

Die Wartezeit dient zum Schutz vor Personen, die "noch schnell eine Versicherung" abschließen möchten, weil ein Schadenfall bereits abzusehen ist. Sie entfällt, wenn ein gleichartiger Vertrag bei einer anderen Gesellschaft für das gleiche Risiko bestanden hat und der neue Vertrag lückenlos anschließt. Keine Wartezeit besteht, bei denen ein Schadenfall zeitlich kaum vorhersehbar ist:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • im Familien- und Erbrecht
  • bei Kauf- oder Leasingverträgen über ein fabrikneues Kfz.

Was ist bei einem Schaden zu beachten?

Der Schaden sollte dem Versicherer möglichst vollständig und wahrheitsgemäß gemeldet werden. Die Meldung kann auch durch den Rechtsanwalt erfolgen. Nach Möglichkeit sollte vor Beginn eines Rechtsstreites beim Versicherer eine Deckungszusage eingeholt werden.
Werden im Laufe des Verfahrens weitere Maßnahmen erwogen, die zusätzliche Kosten auslösen, ist dies mit dem Versicherer abzustimmen. Weiterhin sind unnötige Kosten zu vermeiden und für die Einhaltung von Fristen muss der Versicherte, bzw. dessen Rechtsanwalt sorgen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind Erfolgsaussichten für das beabsichtigte Verfahren. Sollten Sie und der Rechtsschutzversicherer sich hierüber nicht einig sein, sehen die meisten Bedingungen ein Schiedsgutachterverfahren vor.
Ist ein Schadenfall eingetreten, sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie und einfach an,
für Gotha: 03621 - 70 60 82 oder per e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , oder mit unserem Kontaktformular!


Kündigungsmöglichkeiten

Versicherung Kündigung zum Ablauf
Der Vertrag ist bis spätestens 3 Monate vor Ablauf zu kündigen, sonst verlängert er sich um ein Jahr. Er kann dann wieder zum neuen Ablauf 3 Monate vorher gekündigt werden.

Nach dem 24. Juni 1994 abgeschlossene Verträge sind grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang des Erhöhungsbescheides kündbar. Dies gilt nur, wenn die Leistung nicht gleichzeitig erhöht wurde.

Hat der Versicherer einem Hypothekengläubiger eine Realrechtsbestätigung erteilt, verlangt er meist eine Zustimmung der Hypothekenbank zum Versichererwechsel. Dies ist eine reine Formsache, die aber erledigt werden muss.

Kündigung nach einem Versicherungsfall
Nachdem die Entschädigung für den Schaden gezahlt wurde, kann der Vertrag innerhalb eines Monats fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Tipp: Kündigen Sie auf jeden Fall nur zum Ende des Versicherungsjahres, denn bei einer fristlosen Kündigung steht dem Versicherer trotzdem der volle Jahresbeitrag zu.

Kündigung nach Prämienerhöhung
Wenn die Beiträge erhöht werden, ohne dass sich der Versicherungsumfang erweitert, kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung (frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird) gekündigt werden.

 


 Mehr Informationsmaterial finden sie auf Wikipedia.de oder Stiftung-Warentest.


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Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Ein würdiger Abschied kann schnell viel Geld kosten. Im Durchschnitt werden in Deutschland - je nach Region und individueller Gestaltung - etwa 5000 Euro für eine Beisetzung ausgegeben.

 

"Übliche Bestattungskosten (ca. Beträge)

Einzelgrabstelle und Friedhofsgebühren
Sarg und Wäsche
Einsargung und Überführung
Ausstattung der Trauerfeier
Beisetzung und Gebühren
Kränze und Blumen
Grabstein mit Beschriftung und Aufstellung
Traueranzeigen, Danksagung

1.250 EUR
1.100 EUR
130 EUR
420 EUR
600 EUR
250 EUR
1.000 EUR
250 EUR

Gesamtkosten

5.000 EUR

Eine Sterbegeldversicherung, die diese Kosten abdeckt, muss nicht teuer sein.

 

Beispiel:

Monatsbeitrag in € für eine Versicherungssumme von 6000 EUR

40 Jahre, nur 15,82 EUR / Monat
50 Jahre, nur 21,22 EUR
60 Jahre, nur 30,94 EUR
65 Jahre, nur 39,10 EUR

 


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Rechtsschutzversicherung

Gerichtsverfahren können teuer werden und aus diesem Grund schrecken viele davor zurück. Hier bietet eine Rechtsschutzversicherung die nötige Absicherung. Sie kommt für die meisten entstehenden Kosten auf, die bei einem Gerichtsverfahren entstehen könnten.

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Im Wesentlichen sind die Risiken des Alttags und die Risiken aus Anstellungs- oder Arbeitsverträgen abgesichert. Je nach bedarf können die wichtigsten Rechtsschutzarten in einem Vertrag gebündelt werden. Versichert ist z.B. der

  • private
  • berufliche
  • verkehrs und
  • Haus- oder Wohnungbereich.

Eine Rechtsschutzversicherung trägt neben den Kosten für Gerichtsgebühren, auch folgende Ausgaben:

  • eigene Anwaltskosten
  • Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
  • Gerichtsvollzieherkosten
  • Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht
  • Kautionen, darlehensweise von 25.000 bis zu EUR 300.000
  • Kosten eines eigenen Sachverständigen u.a.

Ein kompletter Rundumschutz der Schutz im Arbeits-, Privat-, Verkehrs- und Mietrecht bietet, ist zwar möglich, aber auch dementsprechend üppig im Beitrag. Wir arbeiten mit den größten Versicherern zusammen, wo der Beitrag und die Leistung stimmen. Wollen Sie mehr erfahren, dann schreiben Sie uns doch einfach, ganz bequem mit unserem Kontaktformular.

 


 Mehr Informationsmaterial finden sie >>hier<<.


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